Im laufenden Schuljahr 2008/09 besuchen rund 129200 Kinder und Jugendliche die öffentliche Volksschule, inkl. Kindergarten. Durch die neue Volksschulgesetzgebung ist der Kindergarten (ohne Sprachheilkindergärten) seit 1. Januar 2008 Teil der Volksschule und bildet das offizielle Fundament der schulischen Bildung. Der Besuch des Kindergartens ist obligatorisch und grundsätzlich gelten für den Kindergarten alle Regelungen der Volksschule. Die jüngste Zunahme der Kindergartenbestände dürfte jedoch nur zu einem Teil auf das Obligatorium zurückzuführen sein, sondern in erster Linie auf demografische Gegebenheiten (Geburtenzunahme, Einwanderungen).