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Sonderpädagogik weiter
Fast ein Drittel aller Volksschulkinder wird sonderpädagogisch gefördert
 
Der Anteil schulpflichtiger Kinder (inkl. Kindergarten), die in einer Heim- oder Sonderschule betreut werden, liegt gegenwärtig bei 2 Prozent. Seit 2000 ist dieser Anteil leicht angestiegen. Die weibliche Sonderschulungsquote beläuft sich auf 1,4 Prozent, die männliche auf 2,6 Prozent.

Mädchen sind seit jeher bedeutend weniger von einer Zuweisung in sonderpädagogische Einrichtungen betroffen: Sie stellen lediglich einen Drittel der Schülerschaft. Am tiefsten ist der Mädchenanteil unter den Lernenden mit einer Verhaltensauffälligkeit (21%).

Aktuelle Publikation

 Sonderpädagogische und unterrichtsergänzende Massnahmen
Stand im Schuljahr 2005/06, Entwicklung und Vergleiche

Inhalt

SOP Erhebung

Sonderschulung

Mehr zum Thema

Sonderschulverzeichnis

Heim- und Sonderschulen

Die Sonderschulung ist für Kinder und Jugendliche bestimmt, die den Anforderungen einer Regel- oder Kleinklasse nicht gewachsen sind. Hauptziel ist eine optimale Förderung des Kindes bzw. Jugendlichen, die je nach Art der Behinderung ihren Schwerpunkt im schulisch-erzieherischen Bereich oder in der Vorbereitung auf das Leben als Erwachsener hat. Sonderpädagogische Einrichtungen bestehen für Kinder/Jugendliche mit:

- geistiger Behinderung
- Sprach- und Sinnesbehinderung
- Körperbehinderung
- Verhaltensauffälligkeit
- mehrfacher Behinderung

© Bildungsstatistik Kanton Zürich  (Quelle: Bista, 19.05.2009)    Kontakt: Bista zum Seitenanfang